Aktuelles

03. November 2004

Das Krankenpflegegesetz (KrpflGes) wurde zum 1. Januar 2004 geändert.


 

Eine der gravierendsten Veränderungen ist die Änderung der Berufsbezeichnung. Früher Krankenschwester / Krankenpfleger jetzt Gesundheits- und Krankenpflegerin. Kinderkrankenschwester nach dem alten Gesetz, nach dem neun Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin.

Der theoretische und praktische Teil der anspruchsvollen, 3jährigen  Ausbildung wird nun 12 Themenbereichen zugeordnet, die in vier  pflegerelevanten Wissensgrundlagen vermittelt werden. Im Bereich der theoretischen Ausbildung wurde die Fächerdifferenzierung aufgehoben, und die Gesamtstundenzahl um 500 auf insgesamt 2100 angehoben.

In der praktischen Ausbildung, die insgesamt 2500 Stunden beträgt, werden 1600 Stunden in der Pflege von Menschen aller Altersgruppen vermittelt, 700 Stunden mit der Pflege in speziellem Fachbereich.

Praktischer Einsatz in der häuslichen Pflege

Das Staatsexamen am Ende der Ausbildung setzt sich zusammen aus einem praktischen, einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.