Das Krankenpflegegesetz (KrpflGes)
wurde zum 1. Januar 2004 geändert.

Eine der gravierendsten
Veränderungen ist die Änderung der Berufsbezeichnung. Früher
Krankenschwester / Krankenpfleger jetzt Gesundheits- und
Krankenpflegerin. Kinderkrankenschwester nach dem alten Gesetz, nach
dem neun Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin.
Der theoretische und praktische
Teil der anspruchsvollen, 3jährigen Ausbildung wird nun 12
Themenbereichen zugeordnet, die in vier pflegerelevanten
Wissensgrundlagen vermittelt werden. Im Bereich der theoretischen
Ausbildung wurde die Fächerdifferenzierung aufgehoben, und die
Gesamtstundenzahl um 500 auf insgesamt 2100 angehoben. |
In der
praktischen Ausbildung, die insgesamt 2500 Stunden beträgt, werden
1600 Stunden in der Pflege von Menschen aller Altersgruppen
vermittelt, 700 Stunden mit der Pflege in speziellem Fachbereich.

Praktischer Einsatz in der häuslichen Pflege
Das Staatsexamen am Ende der Ausbildung setzt sich
zusammen aus einem praktischen, einem schriftlichen und einem
mündlichen Teil. |