Wer
übernimmt die Kosten?
In der Regel übernimmt
Ihre Krankenkasse die Kosten einer stationären Maßnahme. Es verbleibt für Sie der
gesetzliche Eigenanteil in Höhe von 9,00 Euro pro Kalendertag. Kinder müssen nichts zuzahlen. In
Härtefällen berät Sie Ihr DRK-Kreisverband über andere
Finanzierungswege und Zuschussmöglichkeiten.
Wo kann ich
mehr erfahren?
Die Fachkraft im
DRK-Kreisverband berät über Vorsorge- und Nachsorgeangebote im
Rahmen der Familienarbeit und Gesundheitsförderung und weist auf
entsprechende Angebote hin.
Sie ist Ihr Ansprechpartner für alle im
Zusammenhang mit der Maßnahme auftretenden Fragen, z. B. zur
Einrichtung und zur Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger für
die Dauer des Aufenthaltes und übernimmt ggf. die Reservierung in
einer geeigneten DRK-Einrichtung.
Für die Kontaktaufnahme zu Ihrem örtlichen Roten Kreuz drücken Sie
bitte den "KONTAKT-KNOPF".
Hier finden Sie weitere Informationen speziell zu
Mutter-Kind-Maßnahmen:
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